Wirksamkeit einer Parkuhr trotz Halteverbotszeichens
VG Meiningen, Urteil vom 08.10.2000 - Aktenzeichen 2 K 416/99.M
DRsp Nr. 2004/1721
Wirksamkeit einer Parkuhr trotz Halteverbotszeichens
Die Wirksamkeit der Regelungen einer Parkuhr wird durch ein nachträglich aufgestelltes mobiles Halteverbotszeichen nicht aufgehoben, so dass im Geltungsbereich der Parkuhr das Halten gestattet ist.