1. Die Beklagte ist ihrer Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig, Aktenzeichen
2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
4. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
5. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 4.966,80 EUR festgesetzt.
I.
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