Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11. Oktober 2017, Az.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu tragen.
Von den Gerichtskosten zweiter Instanz hat die Klägerin 90 % und die Beklagte zu 2) 10 % zu tragen. Die Klägerin und die Beklagte zu 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten zweiter Instanz selbst; die Klägerin hat diejenigen der Beklagten zu 1) voll zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
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