Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 30.10.2017, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.753,55 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.03.2016 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Kläger jeweils 44 %, die Beklagte 12 %.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
VI.
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