Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht - Strafrichter - Essen-Steele verhängte gegen den Angeklagten mit Urteil vom 20. Juli 2017 wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 7,00 €. Gegen dieses in Anwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers verkündete Urteil legte der Angeklagte rechtzeitig Rechtsmittel ein, welches mangels Rechtsmittelwahl als Berufung durchgeführt wurde.
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