Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 18.08.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers infolge eines Betriebsübergangs am 01. März 2016 auf die Beklagte übergegangen ist.
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