Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist aufgrund krankheitsbedingten Ausfalls des Prozeßbevollmächtigten
BGH, vom 02.02.1994 - Aktenzeichen XII ZB 175/93
DRsp Nr. 1995/4108
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist aufgrund krankheitsbedingten Ausfalls des Prozeßbevollmächtigten
Der krankheitsbedingte Ausfall des Prozeßbevollmächtigten am letzten Tag der Berufungsfrist rechtfertigt für sich allein nicht die Gewährung der Wiedereinsetzung.