Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 14a. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. April 2021 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 11. Juni 2020 wird zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Berufung des Klägers und die Kosten des Rechtstreits, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|