Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade - 1. Kammer - vom 17. Juli 2017 geändert.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.
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