I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. Mai 2014 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam (Az.:
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Beklagte zu tragen.
III. Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.701,43 € festgesetzt.
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