Auf die Rechtsmittel der Beklagtenseite wird das Urteil des Oberlandesgerichts München - 14. Zivilsenat - vom 20. Juni 2013 aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Kempten vom 21. November 2012 dahin geändert, dass die Klage abgewiesen wird. Hinsichtlich der Widerklage sowie im Kostenpunkt wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird auf 9.068,10 € festgesetzt.
Von Rechts wegen
Der klagende Versicherer (im Folgenden: Versicherer) nimmt die Beklagtenseite (Versicherungsnehmerin, im Folgenden: d. VN) auf Zahlung von Versicherungsprämien für eine Rentenversicherung in Anspruch. D. VN begehrt im Wege der Widerklage von dem Versicherer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|