Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 8 vom 24.02.2022
ZIP 2022, 1121
ZInsO 2022, 1881
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 17.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 1124/20
ArbG Paderborn, vom 03.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1619/19
Widerrechtliche Drohung mit Kündigung zur Herbeiführung eines AufhebungsvertragsGebot fairen Verhandelns als vertragliche Nebenpflicht im Vorfeld des Abschlusses eines AufhebungsvertragsBeurteilungsspielraum der Tatsachengerichte bei den Gesamtumständen des Zustandekommens eines AufhebungsvertragsRechtmäßigkeit des Angebots eines Aufhebungsvertrags mit sofortiger Annahme ohne Bedenkzeit
BAG, Urteil vom 24.02.2022 - Aktenzeichen 6 AZR 333/21
DRsp Nr. 2022/3871
Widerrechtliche Drohung mit Kündigung zur Herbeiführung eines AufhebungsvertragsGebot fairen Verhandelns als vertragliche Nebenpflicht im Vorfeld des Abschlusses eines AufhebungsvertragsBeurteilungsspielraum der Tatsachengerichte bei den Gesamtumständen des Zustandekommens eines AufhebungsvertragsRechtmäßigkeit des Angebots eines Aufhebungsvertrags mit sofortiger Annahme ohne Bedenkzeit
Der Arbeitgeber verhandelt nicht entgegen § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2BGB deswegen unfair, weil er den von ihm angebotenen Aufhebungsvertrag nur zur sofortigen Annahme unterbreitet und der Arbeitnehmer diesen nur sofort annehmen kann (§ 147 Abs. 1 Satz 1 BGB).Orientierungssätze:1. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrags eine außerordentliche Kündigung in Aussicht und durfte ein verständiger Arbeitgeber eine solche nicht ernsthaft in Erwägung ziehen, ist diese Drohung widerrechtlich (Rn. 14).2. Der Prüfungsmaßstab des verständigen Arbeitgebers gilt auch, wenn auf Seiten des Arbeitgebers bei Ausspruch der Drohung ein Rechtsanwalt zugegen ist oder dieser die Drohung selbst ausspricht (Rn. 16 ff.).
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