Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere als Strafrichter zuständige Abteilung des Amtsgerichts Blomberg zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und nach dem laut Hauptverhandlungsprotokoll verkündeten - maßgeblichen - Urteilstenor gegen ihn eine Sperre für die Wiederteilung der Fahrerlaubnis in Höhe von zehn Monaten verhängt.
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