Wert der Beschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag
BGH, Urteil vom 25.01.1996 - Aktenzeichen III ZR 218/95
DRsp Nr. 1997/6628
Wert der Beschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag
»Wird ein unbezifferter Schmerzensgeldantrag mit der Angabe eines Mindestbetrags versehen, so ist das Berufungsgericht nicht verpflichtet, den Wert der Beschwer auf eine diese Summe übersteigenden Betrag festzusetzen.«