Wartepflicht nach einem Unfall bei persönlicher Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem
BayObLG, Beschluß vom 14.11.1986 - Aktenzeichen RReg 2 St 331/86
DRsp Nr. 1998/9605
Wartepflicht nach einem Unfall bei persönlicher Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem
Ist aufgrund der persönlichen den Beziehungen zwischen Schädiger und Geschädigten eine mutmaßliche Einwilligung zum Verlassen des Unfallorts anzunehmen, entfällt die Wartepflicht.