Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
BGH, Urteil vom 13.12.1995 - Aktenzeichen IV ZR 54/95
DRsp Nr. 1996/3547
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
»Bei einem behaupteten Kfz-Diebstahl läßt sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung nicht allein darauf stützen, daß ein Nachschlüssel angefertigt worden war, auch wenn das Fahrzeug mit unversehrten Schlössern wieder aufgefunden wurde.«