Hinweis:
Insbesondere mit einer Entscheidung aus 1970 hatte der BGH (Urteil VI ZR 31/69 13.10.1970, in NJW 1971, 240 = VersR 1971, 127) zur Anrechnungsfrage, wie sie sich für den auf Sozialversicherungsträger, Krankenkasse, Dienstherrn oder Haftpflichtversicherer übergegangenen Ersatzanspruch stellt, hervorgehoben:
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