BayObLG, Beschluß vom 05.02.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 332/86
DRsp Nr. 1998/9637
Vorsatz bezüglich Fahruntüchtigkeit
Vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung liegt nur dann vor, wenn der Täter bei Ausführung der Fahrt selbst seine Fahruntüchtigkeit kannte oder mit ihr rechnete und sie in Kauf nahm.