Auf die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft B. wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 26. Januar 2015 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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