LG Schweinfurt, vom 14.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 761/16
OLG Bamberg, vom 05.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 16/19
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und Eingehungsbetrug auf Grundlage eines Schneeballsystems i.R. eines Anlagemodells; Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage
BGH, Versäumnisurteil vom 04.02.2021 - Aktenzeichen III ZR 7/20
DRsp Nr. 2021/7204
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und Eingehungsbetrug auf Grundlage eines Schneeballsystems i.R. eines Anlagemodells; Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage
a) Ist vorhersehbar, dass bei einem Anlagemodell die den Anlegern versprochene Rendite nicht aus den Erträgen des Anlageobjekts, sondern aus den Einlagen weiterer Anleger bedient werden wird (sogenanntes "Schneeballsystem"), erfüllt dies regelmäßig sowohl die Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826BGB als auch diejenigen eines Eingehungsbetrugs gemäß § 823 Abs. 2BGB in Verbindung mit § 263StGB.b) Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast regelmäßig bereits dadurch, dass er Umstände vorträgt, die das (weitere) Betreiben eines solchen "Schneeballsystems" als naheliegend erscheinen lassen. Den Gegner trifft in solchen Fällen eine sekundäre Darlegungslast. Er hat sich im Rahmen der ihm nach § 138 Abs. 2ZPO obliegenden Erklärungspflicht zu den Behauptungen der beweispflichtigen Partei zu äußern; anderenfalls gilt das Vorbringen des Geschädigten als zugestanden (§ 138 Abs. 3ZPO).
Tenor
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