Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Haldensleben vom 25. Mai 2022 aufgehoben.
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 km/h zur Geldbuße von 160,00 € verurteilt. Ihm wird für die Dauer von 1 Monat untersagt, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Der Betroffene hat die Kosten der Rechtsbeschwerde zu 2/3 zu tragen.
Die weiteren Kosten der Rechtsbeschwerde trägt die Staatskasse.
Diese hat dem Betroffenen auch 1/3 der im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandene notwendigen Auslagen zu erstatten.
I.
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