Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 20. Januar 2021 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)soweit der Angeklagte in den Fällen II.2. und 3. der Urteilsgründe verurteilt worden ist;
b)im Ausspruch über die Gesamtstrafe und im Maßregelausspruch.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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