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Rechtsprechung
1994
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Urteil vom 18.03.1994
20 U 323/93
Normen:
AGBG
§
1
Abs.
1
, Abs.
2
;
Fundstellen:
DRsp I(120)212c
VersR 1995, 403
VuR 1994, 329
Vorraussetzungen für die Annahme allgemeiner Geschäftsbedingungen
OLG Hamm,
Urteil
vom 18.03.1994
- Aktenzeichen 20 U 323/93
DRsp Nr. 1995/9374
Vorraussetzungen für die Annahme allgemeiner Geschäftsbedingungen
»Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn einzelne Alternativen gewählt werden können.«
Normenkette:
AGBG
§
1
Abs.
1
, Abs.
2
;
Hinweise:
Vgl. BGH VersR 1994,
1049
; 1994, 1052.
Fundstellen
DRsp I(120)212c
VersR 1995, 403
VuR 1994, 329
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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