Mit Bußgeld vom 19.08.1996 setzte das Landratsamt gegen den Betroffenen wegen des Vorwurfs, als Fahrer eines Pkw in die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten zu haben, eine Geldbuße von 500 DM fest und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat. Durch Urteil vom 15.05.1997 sprach das Amtsgericht den Betroffenen von diesem Vorwurf aus tatsächlichen Gründen frei. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer durch Beschluss des Senats vom 02.03.2000 zugelassenen Rechtsbeschwerde, mit der sie die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht erstrebt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|