Die Gehörsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.06.2016 wird zurückgewiesen.
2.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.6.2016 wird dahingehend berichtigt, dass es im Tenor richtig heißen muss: Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 17.12.2015 wird zurückgewiesen.
Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.06.2016 wurde die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 1 w 19/16 - Seite 2 14.07.2015 zurückgewiesen.
Auf die Begründung des Beschlusses wird Bezug genommen.
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