Voraussetzungen für Haftung wegen Zusicherung unfallfrei und fahrbereit
LG Rostock, Urteil vom 11.08.2000 - Aktenzeichen 9 O 120/00
DRsp Nr. 2003/16797
Voraussetzungen für Haftung wegen Zusicherung "unfallfrei" und "fahrbereit"
Inhalt und Bedeutung der haftungsbegründenden Zusicherung eines Gebrauchtwagenverkäufers, das Fahrzeug sei "betriebsbereit" (hier: undichtes Kühlsystem).