Voraussetzungen für das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots
BayObLG, Beschluß vom 08.07.1986 - Aktenzeichen 2 ObOWi 151786
DRsp Nr. 1998/9554
Voraussetzungen für das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots
Besteht die Gefahr, daß der Betroffene bei Verhängung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verliert, und will der Tatrichter deshalb von der Verhängung des Fahrverbots absehen, hat er zunächst zu prüfen und zu erörtern, ob der Betroffene für die Zeit des Fahrverbots nicht (unbezahlten) Urlaub nehmen, die Arbeitsstelle auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen oder für die Dauer des Fahrverbots seine Unterkunft in die Nähe der Arbeitsstelle verlegen kann.