Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen.
Der Kläger macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach der Beschädigung seines PKW infolge eines Unfalls, der allein durch den Fahrer eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW verursacht worden war, geltend. Der Unfall ereignete sich am 12. Juli 2002 gegen 0.15 Uhr. Dabei wurde der PKW des Klägers erheblich beschädigt. Ausweislich des Gutachtens des Ingenieurbüros H. vom 16. Juli 2002 beliefen sich die Reparaturkosten auf 21.785,32 Euro brutto, der Restwert auf 800,00 Euro und der Wiederbeschaffungswert auf 8.650,00 Euro brutto. Die Wiederbeschaffungszeit wurde mit 10 bis 12 Wochentagen angegeben.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|