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2001
Sonstige
OVG/VGH
VGH Bayern
VGH Bayern - Urteil vom 07.05.2001
11 B 99.2527
Normen:
FeV
§
11
Abs.
3
Satz 1 Nr.
4
, Nr.
5
Buchst. b §
13
Nr.
2
;
StVG
§
2
Abs.
1
Satz 1 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)324a
NJW 2002, 82
NZV 2001, 494
VRS 101, 155
Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt
VGH Bayern,
Urteil
vom 07.05.2001
- Aktenzeichen 11 B 99.2527
DRsp Nr. 2004/1545
Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt
»Zur berechtigten Gutachtenaufforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt.«
Normenkette:
FeV
§
11
Abs.
3
Satz 1 Nr.
4
, Nr.
5
Buchst. b §
13
Nr.
2
;
StVG
§
2
Abs.
1
Satz 1 ;
Fundstellen
DRsp II(294)324a
NJW 2002, 82
NZV 2001, 494
VRS 101, 155
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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