Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.11.2017 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 1.054,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2014 sowie weitere 229,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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