1. Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.02.2016 (Aktenzeichen
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger wird unter Abweisung der weitergehenden Widerklage verurteilt, an den Beklagten zu 1 3.418,21 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.05.2015 zu zahlen.
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