Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kassel vom 22.9.2016 dahingehend abgeändert, dass die Anträge des Antragstellers zurückgewiesen werden.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 Euro.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller ist der Onkel des Antragsgegners. Der am ...1959 in der Türkei geborene Antragsteller hat die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Er war in erster Ehe verheiratet mit Frau A. Der Antragsteller wurde von seiner ersten Ehefrau am ...1995 geschieden. Die geschiedene Ehefrau ist im Jahr 2015 verstorben.
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