Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. Juni 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.993,73 € zu zahlen nebst Säumniszuschlägen in Höhe von einem Prozent pro angefangenem Monat
a)auf Teilbeträge bis zum 1.8.2013 von jeweils 252,00 € seit dem 2.3.2010 und seit dem 2.4.2010 und 22,27 € seit dem 2.5.2010 sowie
b)fortlaufend auf einen Teilbetrag 229,73 € seit dem 2.5.2010 und auf Teilbeträge in Höhe von jeweils 252,00 € seit dem 2.6.2010, dem 2.7.2010, dem 2.8.2010, dem 2.9.2010, dem 2.10.2010, dem 2.11.2010 und dem 2.12.2010.
2)Es wird festgestellt, dass die Klage in Höhe eines Teilbetrages der ursprünglichen Klageforderung von 1.518,10 € in der Hauptsache erledigt ist.
3)
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