Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 6. April 2017 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass
-die Geldbuße auf 500 Euro festgesetzt und
-dem Betroffenen für die Dauer eines Monats verboten wird, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
II.Die weitergehende Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird als unbegründet verworfen.
III.Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird jedoch um 1/3 ermäßigt. Die Staatskasse trägt die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren und die Auslagen, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstanden sind, zu 1/3.
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