Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. März 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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