1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.489,50 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2019 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die vorgerichtlichen Kosten ihrer Rechtsverfolgung in Höhe von 413,90 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.1.2020 zu zahlen.
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