Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 17.07.2015, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Bamberg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
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