Die Berufung des Klägers vom 10.10.2016 gegen das Endurteil des LG München II vom 09.09.2016 (Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das vorgenannte Urteil des Landgerichts München II sowie dieses Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leisten.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
I. II. III. IV.
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