1. Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 02.11.2022 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Verfügungsklägerin ist im Grundbuch von XXX beim Amtsgericht XXX eine Sicherungsgesamthypothek zur Sicherung ihrer folgenden Forderungen vorzumerken:
Forderungen aus den Generalplanerverträgen vom 03./31.05.2021 und 18.02.2022 sowie dem Vertrag über Vergabe- und Baumanagement von 10.08./19.08.2021 in Höhe von 1.957.836,77 € und weiteren Kosten von 6.278,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz aus 540.260,00 € seit dem 11.10.2022 und aus weiteren 1.417.575,88 € ab dem 30.11.2022.
Diese Vormerkung ist zu Lasten der folgenden Grundstücke einzutragen:
Grundstück Gebäude und Freifläche XXX eingetragen im Grundbuch von XXX beim Amtsgericht XXX, Blatt XXX,
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