Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts - Bußgeldrichterin - Koblenz vom 15. November 2017 wird als unbegründet verworfen.
2.Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung seiner Rechtsbeschwerde gegen das vorbezeichnete Urteil wird als unbegründet verworfen.
3.Der Betroffene hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|