VGH Bayern - Urteil vom 14.11.1994 (11 B 94/653) - DRsp Nr. 1995/9957
VGH Bayern, Urteil vom 14.11.1994 - Aktenzeichen 11 B 94/653
DRsp Nr. 1995/9957
Besteht aufgrund der Umstände Anlaß zu der Annahme, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis nicht nur einmal, sondern regelmäßig Haschisch konsumiert hat, so ist die Behörde berechtigt, zur Klärung der Frage der Fahreignung die Beibringung eines internistischen Gutachtens zu fordern und bei Nichtvorlage die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dem Betr. obliegt es aufgrund seiner Mitwirkungslast, den Arzt im Rahmen des Begutachtungsauftrags über die Umstände zu informieren, die Anlaß für die behördlichen Zweifel waren.