VGH Bayern - Urteil vom 01.09.1995 (11 B 94.3186) - DRsp Nr. 1996/29497
VGH Bayern, Urteil vom 01.09.1995 - Aktenzeichen 11 B 94.3186
DRsp Nr. 1996/29497
Die Verknüpfung der Erteilung einer Sonderparkberechtigung für Anwohner mit der Zulassung des Kfz auf den Standort, in dem der Sonderparkbereich besteht, findet im Straßenverkehrsgesetz dann keine Stütze, wenn das Kfz von einem Anwohner nachweislich überwiegend von dem Sonderparkbereich aus genutzt wird.