VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 24.03.1992 (10 S 2956/91) - DRsp Nr. 1994/13987
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.1992 - Aktenzeichen 10 S 2956/91
DRsp Nr. 1994/13987
Kommt der Kläger einer gerechtfertigten gerichtlichen Beweisanordnung, sich der Begutachtung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu unterziehen, nicht nach, so ist in der Regel davon auszugehen, daß die fehlende Kraftfahreignung erwiesen ist.