VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 07.07.1994 (5 S 679/94) - DRsp Nr. 1995/9955
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1994 - Aktenzeichen 5 S 679/94
DRsp Nr. 1995/9955
1. Der Eigentümer eines an einen Fußgängerbereich angrenzenden (durch eine andere öffentliche Straße erschlossenen) Grundstücks hat regelmäßig keine Befugnis zur Klage gegen die Erweiterung der Widmung des Fußgängerbereichs auf Fahrzeugverkehr in beschränktem Umfang (hier: Liefer- und Dienstleistungsverkehr).2. Das Eigentum unzulässigerweise einschränkende Verkehrsimmissionen können durch einen Folgenbeseitigungsanspruch abgewehrt werden, den die bestandskräftige Widmungserweiterung nicht ausschließt (im Anschluß an BVerwG, Urt. v. 26.08.93 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 ff. = ZfS 1994, 191).