VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 01.10.1992 (10 S 2173/92) - DRsp Nr. 1994/13983
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 01.10.1992 - Aktenzeichen 10 S 2173/92
DRsp Nr. 1994/13983
A. 1. Bereits die rechtzeitig erfolgte Zusendung des Anhörungsbogens im Ordnungswidrigkeitenverfahren bewirkt den Anstoß des Erinnerungsvermögens des betroffenen Fahrzeughalters; der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte bedarf es zu diesem Zweck nicht. 2. Eine verzögerte Aktenübersendung im Ordnungswidrigkeitenverfahren an den Bevollmächtigten des Fahrzeughalters führt nicht notwendig zu der Annahme, die Bußgeldbehörde habe bei der Feststellung des Fahrzeugführers unzulänglich ermittelt.