VG Dessau - Beschluß vom 01.11.1994 (2 B 25/93) - DRsp Nr. 1996/3811
VG Dessau, Beschluß vom 01.11.1994 - Aktenzeichen 2 B 25/93
DRsp Nr. 1996/3811
Die Postgebührenpauschale nach § 26 Satz 2 Alternative 2 BRAGO ist nicht gemäß der Anlage I, Kapitel III, Sachgebiet A, Abschnitt 3, Ziffer 26 zum Einigungsvertrag zu ermäßigen; bei der Berechnung der Postgebührenpauschale ist deshalb von der nicht ermäßigten Prozeßgebühr auszugehen.