I. Der Kläger begehrt von der Beklagten, nachdem er vom Neuwagen-Kaufvertrag vom 28.2.2005 zurückgetreten ist, Rückzahlung des Gesamtkaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des PKW Mazda, Modell Tribute.
Wegen der Einzelheiten wird auf das angefochtene Urteil des Landgerichts Bezug genommen.
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