Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom Schaden bei mehrstufiger Sachbearbeitung
BGH, Urteil vom 11.02.1992 - Aktenzeichen VI ZR 133/91
DRsp Nr. 1992/405
Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom Schaden bei mehrstufiger Sachbearbeitung
»Sind innerhalb der regreßbefugten Behörde mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadensfalles zuständig, dann kommt es für den Beginn der Verjährung auf den Kenntnisstand der Bediensteten der für Regresse zuständigen Stelle an [...].Der Einwand der Verwirkung kann einem deliktischen Anspruch vor Ablauf der dreijährigen Verjährung grundsätzlich nicht mit Erfolg entgegengehalten werden.«