LG München I, vom 19.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 19 S 17465/05
AG München, vom 28.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 331 C 14903/05
Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Haftpflichtversicherer; Nachweis des Verschuldens bei einem Zusammenstoß beim Linksabbiegen
BGH, Urteil vom 13.02.2007 - Aktenzeichen VI ZR 58/06
DRsp Nr. 2007/6580
Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Haftpflichtversicherer; Nachweis des Verschuldens bei einem Zusammenstoß beim Linksabbiegen
»1. Die Schilderung, die ein Zeuge über den Hergang eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines der Unfallbeteiligten abgegeben hat, kann im Haftpflichtprozess nicht im Wege des Zeugenbeweises, wohl aber im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden.2. Beim Zusammenstoß zwischen einem nach links abbiegenden und einem in Gegenrichtung geradeaus fahrenden Kraftfahrzeug kann für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis sprechen.«