Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Geldbuße auf 100 € reduziert wird.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendige Auslagen; jedoch wird die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren um ein Viertel ermäßigt. In diesem Maße fallen die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren der Landeskasse zur Last.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|